Teichordnung: Mit dem Lösen eines Angelerlaubnisscheins gilt diese Teichordnung als anerkannt.
Das Betreten und Befahren der Anlage geschieht auf eigene Gefahr und Risiko. Es gilt die StVO Ein Sachkundenachweis in Form einer SportfischerprĂŒfung, oder Bundesfischereischein ist zwingend erforderlich, bitte bereithalten
Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist jederzeit Folge zu leisten. - · Das Tierschutzgesetz ist zwingend zu befolgen!
- · Der Angler hat fĂŒr waidgerechtes, ruhiges Verhalten am GewĂ€sser zu sorgen. Jeder Angler ist verpflichtet, die Natur, die Landschaft und die anderen Lebewesen vor BeeintrĂ€chtigung und Störung zu schĂŒtzen.
- · Der Angelplatz ist sauber zu verlassen. Angelschnur, Haken, Madendosen, Kronkorken, Zigarettenkippen oder Àhnliches
gehören nicht in die Natur und sind eigenverantwortlich in MĂŒlleimern zu entsorgen.
- · Geangelt werden darf mit 2 Ruten mit einschenkeligen Haken.
- · Unterfangkescher, TotschlÀger, Hakenlöser und Messer sind stÀndig bereitzuhalten.
- · Der ausgedrillte Fisch muss mit dem Kescher aus dem Wasser gehoben werden und ist dann durch Schlag auf das Nachhirn zu betÀuben und anschliessend durch Herzstich oder Kehlschnitt zu töten. Erst danach ist der Haken zu entfernen
- · Aufgrund der GröĂe der besetzten Fische ist ein Schnur- und Vorfachdurchmesser von mindestens 0,25 mm Pflicht
- · Die Rollenbremse muss entsprechend der verwendeten Schnur so eingestellt sein das ein Schnurbruch auch bei gröĂeren Fischen ausgeschlossen ist. Das Aufsichtspersonal behĂ€lt sich vor das AngelgerĂ€t zu kontrollieren.
- · Jegliches AnfĂŒttern ist untersagt.
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Geangelt werden darf nur mit Naturködern, Teigmischungen und GummiwĂŒrmern/maden.
- · Drillinge und Zwillingshaken dĂŒrfen aus FischschutzgrĂŒnden nicht verwendet werden.
- · Wer sich von seinem Angelplatz entfernt , muss seine Ruten aus dem Wasser nehmen!
- · Köderfische, auch tote dĂŒrfen nicht mitgebracht werden.
- · Fische am GewÀsser auszunehmen ist nicht erlaubt.
- · Alle anderen Fische ausser den Salmoniden (forellenartige Fische) sind ganzjĂ€hrig geschĂŒtzt und mĂŒssen mit nassen HĂ€nden Ă€usserst
schonend abgehakt und zurĂŒckgesetzt werden. Sollte der Haken zu tief sitzen so ist er auf keinen Fall âherauszuoperierenâ sondern das Vorfach kurz vor dem Fischmaul abzuschneiden. FĂŒr den Fisch ist dieses Verfahren unschĂ€dlicher als eine stark blutende Wunde. Wer nicht freigegebene Fische entnimmt muss den Fisch mit15 ⏠pro kg ersetzen und erhĂ€lt Teichverbot.
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Das Fanglimit ist auf der jeweilig gelösten Tageskarte ersichtlich.
- · Jeder Angler muss ohne Anspruch auf EntschÀdigung die Anlage verlassen falls bei ihm ein Regelverstoss festgestellt wird und/oder er durch sein Verhalten das friedliche Miteinander erheblich stört.
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Ruhe und Frieden beim Angeln an unseren Teichen ist unser oberstes Gebot.
- · Bei Ăberschreitung der Angelzeit um mehr als 5 Minuten wird eine NachlösegebĂŒhr von 5 ⏠pro Stunde fĂ€llig.
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