Kunstverband

Kunstbegegnung International Dresden e.V. (K.I.D.e.V.)

Herzlich Willkommen auf unserer Homepages

Üdvözöljük honlapunkon.

Termine

2006

Teplicei Magyar Kulturrális Tavasz

2006.Maj.2.-Jun.20.in Teplice Sanov

05.07  8-17h    

852.Teplitcer Badesaison Eröffnungs-Veranstaltung

 

Termine

2007

15 Merz  

               Klotzsche Kossuth Denkmal

             Erinnerung 1948-49 Freiheitskampf Ungarns

      

Március 15

Klotzsche Kossuth Emlékmû

Megemlékezés 1948 - 49 -es Magyar Szabadságharc  emlékére

Találkozás Meissenben

Réblausz Borozó és Kisvendéglõben

május

Évzáró Gyüllés

junius

Mühely találkozó Szász-Svác Grafika és Festészet a természetben

Ausstellungen

2005-2006

Satzung

Satzung

§ l    Name, Sitz, Eintragung und Organe des Vereins

(1)  Der Verein führt den Namen
       Kunstbegegnung International Dresden e.V.
       und hat seinen Sitz in Dresden. Postanschrift:
       Kunstbegegnung International Dresden e. V.
       Dieter Rönsch
       Lindenstr. 3
       01109 Dresden
       Tel. 0351 /890604l
(2)  Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichtes
       der Stadt Dresden unter der Nr. VR 4346 eingetragen.
(3)  Organe des Vereins sind:
       -Mitgliederversammlung
       -Vorstand
       alle Organmitglieder sind ehrenamtlich tätig.

§ 2  Zweck des Vereins

(1)  Der Verein bezweckt internationale künstlerische
       und kulturelle Zusammenarbeit zwischen Künstlern und
       Kunstinteressierten.

(2)  Der Zweck des Vereins wird erreicht durch:
       regelmäßige Treffen der Mitglieder
       Ausstellungen
       Workshops
       Mitwirkung an kulturellen Veranstaltungen
       Nationale und internationale Pleinairs

§ 3  Gemeinnützigkeit

(1)  Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in
       erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel des
       Vereins dürfen nur zu satzungsgemäßen Zwecken verwendet werden.
(2)  Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft keine
       Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person
       darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd
       sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
       begünstigt werden.
(3)  Ausscheidende Mitglieder haben gegen den Verein
       keine Ansprüche auf Zahlung des Wertes eines Anteils am
       Vereinsvermögen.

§ 4  Erwerb der Mitgliedschaft

(1)  Mitglied kann jede natürliche oder juristische Person
       werden. Minderjährige unter 18 Jahre bedürfen der
       vorherigen schriftlichen Genehmigung der Eltern bzw. des
       gesetzlichen Vertreters.
       Stimmberechtigt sind Mitglieder erst ab Volljährigkeit.
       Über den schriftlichen Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
(2)  Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar.
(3)  Der Vorstand kann Ehrenmitglieder ernennen.

§ 5  Beendigung der Mitgliedschaft
(1)  Die Mitgliedschaft endet
      
       -mit dem Tod eines Mitgliedes
       -durch freiwilligen Austritt
       -durch Ausschluss aus dem Verein

(2)  Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen
       werden, wenn es in grob fahrlässiger
       Weise den Zielen und Interessen des Vereins schadet.
(3)  Der Ausschluss erfolgt auf Beschluss des Gesamtvorstandes.
       Dem Mitglied muss vor der Beschlussfassung Gelegenheit zur
       Rechtfertigung bzw. zur Stellungnahme gegeben werden.
       Gegen den Ausschließungsbeschluss kann innerhalb von vier
       Wochen Berufung eingelegt werden, über die die nächste
       Mitgliederversammlung endgültig entscheidet.

§ 6    Beitragsleistungen und Pflichten

(1)  Es ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag und eine
       Aufnahmegebühr zu leisten.
(2)  Die Höhe, die Fälligkeit und die Zahlweise bestimmt
       die Mitgliederversammlung durch Beschluss.
(3)  Die Beitragshöhe kann nach Mitgliedergruppen
       unterschiedlich festgesetzt werden. Die Unterschiede
       müssen sachlich gerechtfertigt sein.
(4)  Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

§ 7    Vorstand - Anzahl der Vorstandsmitglieder, Amtsdauer und Beschlussfahigkeit

(1)* Der Gesamtvorstand kann aus drei bis fünf Mitgliedern

bestehen:
   -dem Vorsitzenden
   -dem Stellvertreter
   -dem Schatzmeister
   -dem Schriftführer
   -dem Pressesprecher

   Im Bedarfsfall kann eine Erweiterung der Mitgliederanzahl
   des Vorstandes erfolgen. Die Entscheidung über die Anzahl
   der Vorstandsmitglieder erfolgt durch die Mitgliederversammlung.

(2)  Gerichtlich und außergerichtlich vertreten gem. § 26 BGB
   - der / die Vorsitzende
   - der / die Stellvertreter (in)
   - der / die Schatzmeister (in)
   Je zwei vertretungsberechtigte Vorstandsmitglieder
   vertreten den Vorstand gemeinsam.

(3)  Scheidet ein Vorstandsmitglied vor Ablauf seiner regulären
   Amtszeit aus, kann der Vorstand eine Ergänzungswahl
   vornehmen, die der Bestätigung durch die nächste
   Mitgliederversammlung bedarf.

(4)  Vorstandsmitglieder können bei grober Pflichtverletzung
abberufen werden. Das Verfahren ist gem.
§ 4 (3) der Satzung (Mitgliederausschluss) anzuwenden.

(5)  Der Gesamtvorstand wird von der Mitgliederver-versammlung
   für die Dauer von zwei Jahren gewählt. Wiederwahl ist zulässig.

(6)  Der Gesamtvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens
   drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden
   mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst.


(7)  Über die Vorstandssitzung ist ein Protokoll zu fertigen.
       Das Protokoll ist durch den Vorsitzenden und den
       Protokollführer zu unterzeichnen.
(8)  Die Mitglieder haben das Recht, die Vorstandsprotokolle einzusehen.

§ 8    Mitgliederversammlung

(1)  Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, möglichst
       im ersten Quartal statt. Jede Mitgliederversammlung wird von
       einem Vorstandsmitglied mit einer Frist von vier Wochen, durch
       schriftliche Einladung, mit Bekanntgabe der Tagesordnung, einberufen.
       Außerdem muss eine außerordentliche Mitgliederversammlung
       einberufen werden, wenn es das Interesse des Vereins erfordert
       oder wenn die Einberufung von einem Drittel der Mitglieder
       schriftlich verlangt wird.
(2)  Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.
       Falls kein Vorstandsmitglied anwesend ist, wählt die Mitgliederversammlung
       einen Versammlungsleiter.
       Sie beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit. Satzungsänderungen
       bedürfen der 3/4 Mehrheit der anwesenden Mitglieder.
(3)  Stimmberechtigt sind anwesende Mitglieder, die ihren
       Beitrag für das vergangene Geschäftsjahr entrichtet haben, sowie
       neue Mitglieder, die zumindest die Aufnahmegebühr bezahlt haben.
(4)  Gäste können zur Mitgliederversammlung zugelassen werden.

§ 9  Kassenprüfung

(1)  Der Vorstand beruft einen Kassenprüfer.
(2)  Der Kassenprüfer hat die Aufgabe, die finanziellen
       Aktivitäten des Vereins quantitativ und qualitativ zu prüfen.
(3)  Es liegt in der Verantwortung des Kassenprüfers, der
       Mitgliederversammlung die Entlastung des Gesamtvorstandes
       zu empfehlen.

§ 10   Beurkundung der Beschlüsse

(1)  Über den Verlauf und die Beschlüsse der Mitgliederversammlung
       ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Versammlungsleiter und
       vom Protokollführer zu unterzeichnen ist.
(2)  Der Protokollführer wird vom Versammlungsleiter ernannt.
(3)  Die Mitgliederversammlung ermächtigt den Vorstand, notwendige
       formelle Änderungen und Ergänzungen der Satzung, die bei der
       Eintragung in das Vereinsregister erforderlich werden
       könnten, eigenständig vorzunehmen.

§ 11   Auflösung

(1)  Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen
       Zwecks, bestimmt die letzte Mitgliederversammlung über die
       weitere Nutzung des Vereinsvermögens.
(2)  Die Auflösung des Vereins erfolgt durch Beschluss der
       Mitgliederversammlung und bedarf einer 3/4 Mehrheit der
       abgegebenen Stimmen.


(4)  Ein Jahr nach der öffentlichen Bekanntmachung der
       Vereinsauflösung, kann der Begünstigte über das
       Vereinsvermögen verfügen.

§ 12   Gültigkeit der Satzung

(1)  Diese Satzung wurde am 12. 02. 2004 durch die
       Mitgliederversammlung beschlossen.
(2)  Sie ist mit der Eintragung in das Vereinsregister
       durch das Amtsgericht Dresden, am 22. März 2004 in
       Kraft getreten.

Beitragsordnung

Kunstbegegnung International Dresden e.V.
Beitragsordnung


1.   Aufnahmegebühr
Für die Aufnahme als Mitglied der Kunstbegegnung International Dresden e.V. ist eine Aufnahmegebühr von 10,00 Büro zu zahlen. Diese Gebühr ist sofort mit Aufnahme, spätestens aber im Folgemonat des Aufnahmedatums zu entrichten.
 

2.   Mitgliedsbeitrag
Der monatliche Beitrag für Vereinsmitglieder beträgt 5,00 Euro.
Für Kinder, Rentner und Arbeitslose sowie Familienmitglieder wird dieser Beitrag auf 2,50 Euro festgelegt.


Der Mitgliedsbeitrag ist einmal jährlich bis zum 31. März auf das Konto des Vereins einzuzahlen.


Wird die Einzahlung bis zum festgelegtem Datum versäumt, erfolgt nach 4 Wochen die erste und nach 6 Wochen die zweite Mahnung. Dazu werden bei der ersten Mahnung 5,00 Euro und bei der 2. Mahnung 10,00 Euro Mahngebühren fällig.
Für Aufnahmen von Vereinsmitgliedern nach dem 31. März des Jahres, sind die Mitgliedsbeiträge mit Aufnahme, spätestens aber im Folgemonat auf das Vereinskonto einzuzahlen.


3.   Ausnahmeentscheidung
Kann ein Vereinsmitglied glaubhaft erklären, das es auf Grund von persönlichen und wirtschaftlichen Schwierigkeiten nicht in der Lage ist den Mitgliedsbeitrag zu entrichten, entscheidet der Vorstand des Vereines über eine Ausnahmeregelung.


In diesem Fall kann z. B. ein Kunstgegenstand des Mitgliedes zum Verkauf gebracht und die notwendige Beitragssumme dafür entrichtet werden.


Der Mitgliedsbeitrag zählt in diesem Ausnahmefall erst dann als entrichtet, wenn die laut Beitragsordnung festgelegte Summe auf dem Vereinskonto eingezahlt wurde.

Vorstand

Vorsitzender

Dieter Rönsch

Tel./Fax 0351 8906041

Stellvertreter

László Szedlár

Tel./Fax 0351 2023760

Kasse

Stephan Menzer          

Tel./Fax 0351 2027600

Organisator

László Milos

Tel./Fax 0351 4723099

 

 

 

Danksagung

Reg.Nr:

VR 4346

Kto.Nr.:

340018346

BLZ.:

85055142

Kunstbegegnung International Dresden e.V.
 

DRK Begegnungsstätte
Striesener Str. 39 in 01309 Dresden,
Tel. 0351-4467623
www. drk-dresden. de

Im Namen der KID e.V. bedanken wir uns ganz herzlich für Ausstellungsmöglichkeit

KIDe.V. Vorstand

Bildergalerie

Bilder von Festival der Weltkulturen Dresden

 

Liebe Mitglieder und Liebe Gäste

Kunstbegegnung International Dresden e.V.

  • Werkstatt-Wochenende
  • Kreativarbeiten mit -Holz und Farbe
  • -Ton
  • - Draht und Perlen
  • Schnitzer, Maler und Grafiker über die Schulter schauen und mitmachen
            • Heidrun Müller (Schanzenweg l
            • Tel.: 03502470473
            • Wehlener Kunst-Grotte

     

    Szedlár László legújabb alkotásai 2005/3

    Táltos * * oil* 1500x2000mm*

    Tyúk   * Hun         *oil *1500-2000 mm*

    AUSSCHREIBUNGEN

    Ausschreibung
    Löwenhof-Förderpreis

    € 5.000 für bildende Künstler

    (Hier Klicken für Download als PDF, 105Kb)

    Zum siebten Mal vergibt der Verein Kunstforum Löwenhof einen Förderpreis für Bildende Künstler. Der Löwenhof-Förderpreis richtet sich vor allem an Nachwuchskünstlerinnen und -künstler. Dotiert ist der Preis mit insgesamt € 5.000, geteilt in einen 1. Preis von € 3.000 und zwei 2. Preise à € 1.000, vorbehaltlich einer anderen Teilung. Eventuell wird zusätzlich wieder ein Publikumspreis vergeben.

    Unser diesjähriges Thema:

    "SIEG - NIEDERLAGE "

    Damit ist nicht nur der Sport als Thema angesprochen, sondern alle Bereiche des menschlichen Lebens, in denen es zu Sieg oder Niederlage als tatsächlichen oder empfundenen Zustand kommt. Eine unabhängige Jury mit anerkannten Kunstexperten wird die Werke begutachten und über die Preisvergabe entscheiden. Bewertet und prämiert werden die künstlerische Idee zur Interpretation des Themas sowie die handwerkliche Ausführung.
    Die Besetzung der Jury wird nach Einsendeschluss allen ausgewählten Bewerbern bekannt gemacht. Die Entscheidung der Jury ist nicht anfechtbar.

    Eingesandt werden können Arbeiten aus den Bereichen:

    Malerei, Grafik, Plastik, Fotografie und Druck

    Unter den Einsendern werden 15 bis 20 Künstlerinnen und Künstler ausgewählt und zur Teilnahme an einer Ausstellung vom 08. bis 09. September 2006 eingeladen. Der abschließende Jury-Rundgang und die Preisvergabe durch Schirmherr Udo Kittelmann, Direktor des Museums für Moderne Kunst Frankfurt, erfolgen am 08. September im Rahmen des traditionellen sommerlichen Empfangs im Löwenhof vor geladenem Publikum.

    Am darauffolgenden Samstag ist die Ausstellung im Löwenhof als „Kunstmarktplatz“ für die Öffentlichkeit zwischen 14.00 und 18.00 Uhr zugängig. Hierbei ist die Mitgestaltung der Ausstellung seitens der Künstler erforderlich. Der Verein verlangt keine Beteiligung am Verkaufserlös. Um die Verkaufsveranstaltung zusätzlich attraktiver zu
    gestalten, soll es am frühen Nachmittag ein öffentliches Konzert geben. Am Abend schließt wieder eine Lesung mit Krimiautoren unter dem Titel „CrimeTime im Löwenhof“ unser Kulturwochenende ab.

    Die Teilnahmebedingungen

    Einzureichen sind bis zum 30.06.2006 (Eingangsstempel Kunstforum Löwenhof):

    1. Ein Entwurf oder Abbild einer fertigen Arbeit zum Thema

    Die Formate der Bilder bzw. Bilderrahmen der Wettbewerbsbeiträge dürfen aufgrund des Ausstellungssystems 150 x 150 cm nicht überschreiten (siehe Website).

    2. Angaben zu Technik und Material

    Bitte beachten; Da die Werke im Freien (Hof) ausgestellt werden, muss ggf. für Regenschutz gesorgt werden.

    3. Fotos oder Kopien von drei bis fünf anderen Arbeiten

    Um uns einen Eindruck von Ihrem künstlerischen Schaffen für den Kunstmarktplatz zu vermitteln.

    4. Kurzbiografie mit Foto und künstlerische Vita (1 DIN A4-Seite) und
    Erläuterung zur Idee des Wettbewerbsbeitrags (max. 1 DIN A4-Seite)

    Beides mit Hinblick auf eine Veröffentlichung auf unserer Website sowie als Grundlage für eine Ausstellungsinformation für Presse und Publikum.

    Bewerbungen bitte an:

    Kunstforum Löwenhof e.V.
    Stichwort: Löwenhof-Förderpreis
    c/o Büro Dr. Hassan Ghaemi
    Löwenhof, Löwengasse 27 E

    Sponsoren

    Sparkasse Dresden

    huninfo.de

    E-MAIL :